Egal, ob sie alt oder jung sind, erfolgsorientiert in einer Mannschaft am Teamwettbewerb teilnehmen wollen, oder nur eine sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung suchen und mit gleichgesinnten netten Menschen zusammen sein möchten!
Wir freuen uns über neue Mitglieder, ganz gleich ob Anfänger oder Fortgeschrittene, und laden jeden interessierten Tennisspieler ein, sich unseren Tennisclub aus der Nähe anzusehen. Wir halten die Mitgliedsbeiträge bereits seit Jahren auf dem gleichen Niveau, um einer großen Gemeinschaft die Möglichkeit zu geben diesen Sport zu betreiben.
Umgerechnet kostet die Jahresmitgliedschaft für Jugendliche unter 18 Jahren 2,50 EUR pro Monat, Erwachsene zahlen 12,50 EUR. Eine zusätzliche Aufnahmegebühr gibt es bei uns nicht!
Seit Gründung des Clubs vor über 70 Jahren, bauen wir auf Fairness und Spaß am Spiel für Groß und Klein. Unser Club gehört mit über 300 Mitgliedern zu den größten in der schönen Wetterau. Besuchen Sie uns auf unserer schön gelegenen Tennisanlage mit 5 Ascheplätzen, 2 davon mit Flutlicht, egal ob aktiv oder passiv. In unserem Tennisclub sollen sich alle Mitglieder mit Ihren Familien, Freunden und Gästen wohlfühlen.
Was ist bei der Eröffnung im Corona-Lockdown zu beachten?
Die Hessische Landesregierung hat die Anfang März beschlossenen Maßnahmen für den Sport zuletzt bis einschließlich 18. April verlängert. Grundsätzlich gilt: es dürfen maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten in Gruppen trainieren. Doppel sind somit nur mit Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen möglich.
Folgend sind alle wichtigen Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Hess. Landesregierung zusammengefasst:
Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Übungsleiter und Betreuer werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.
Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
Clubgaststätten dürfen nur zum Außer-Haus-Geschäft (Abholung & Lieferung) öffnen
Der HTV empfiehlt darüber hinaus bzw. dennoch:
die Durchführung von Einzeltraining
die Schließung der Dusch- und Umkleideräume
die Umsetzung einer Anwesenheitsdokumentation
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