Egal, ob sie alt oder jung sind, erfolgsorientiert in einer Mannschaft am Teamwettbewerb teilnehmen wollen, oder nur eine sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung suchen und mit gleichgesinnten netten Menschen zusammen sein möchten!
Wir freuen uns über neue Mitglieder, ganz gleich ob Anfänger oder Fortgeschrittene, und laden jeden interessierten Tennisspieler ein, sich unseren Tennisclub aus der Nähe anzusehen. Wir halten die Mitgliedsbeiträge bereits seit Jahren auf dem gleichen Niveau, um einer großen Gemeinschaft die Möglichkeit zu geben diesen Sport zu betreiben.
Umgerechnet kostet die Jahresmitgliedschaft für Jugendliche unter 18 Jahren 2,50 EUR pro Monat, Erwachsene zahlen 12,50 EUR. Eine zusätzliche Aufnahmegebühr gibt es bei uns nicht!
Seit Gründung des Clubs vor 70 Jahren, bauen wir auf Fairness und Spaß am Spiel für Groß und Klein. Unser Club gehört mit über 300 Mitgliedern zu den größten in der schönen Wetterau. Besuchen Sie uns auf unserer schön gelegenen Tennisanlage mit 5 Ascheplätzen, 2 davon mit Flutlicht, egal ob aktiv oder passiv. In unserem Tennisclub sollen sich alle Mitglieder mit Ihren Familien, Freunden und Gästen wohlfühlen.
Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11. Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.
Auch Dusch- und Waschräume können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert KochInstituts für Hygiene genutzt werden. Sammelumkleiden dürfen von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.
Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.
Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start der Medenrunde in Hessen nichts mehr im Weg.
Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV
13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)
vorübergehende Änderung der WO
In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstüzen.
Wir danken allen für die Geduld und Unterstützung!
09.06.2020
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