Egal, ob sie alt oder jung sind, erfolgsorientiert in einer Mannschaft am Teamwettbewerb teilnehmen wollen, oder nur eine sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung suchen und mit gleichgesinnten netten Menschen zusammen sein möchten!
Wir freuen uns über neue Mitglieder, ganz gleich ob Anfänger oder Fortgeschrittene, und laden jeden interessierten Tennisspieler ein, sich unseren Tennisclub aus der Nähe anzusehen. Wir halten die Mitgliedsbeiträge bereits seit Jahren auf dem gleichen Niveau, um einer großen Gemeinschaft die Möglichkeit zu geben diesen Sport zu betreiben.
Umgerechnet kostet die Jahresmitgliedschaft für Jugendliche unter 18 Jahren 2,50 EUR pro Monat, Erwachsene zahlen 12,50 EUR. Eine zusätzliche Aufnahmegebühr gibt es bei uns nicht!
Seit Gründung des Clubs vor 70 Jahren, bauen wir auf Fairness und Spaß am Spiel für Groß und Klein. Unser Club gehört mit über 300 Mitgliedern zu den größten in der schönen Wetterau. Besuchen Sie uns auf unserer schön gelegenen Tennisanlage mit 5 Ascheplätzen, 2 davon mit Flutlicht, egal ob aktiv oder passiv. In unserem Tennisclub sollen sich alle Mitglieder mit Ihren Familien, Freunden und Gästen wohlfühlen.
Gute Nachrichten für den Sportbetrieb! Die Hessische Landesregierung hat für den 06. Juli neue Lockerungen beschlossen.
Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor. Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.
Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:
Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Lesefassung – Stand 06. Juli 2020)
Die neuen Lockerungen werden entsprechend auf die HTV-Durchführungsbestimmungen umgesetzt und sind ab sofort gültig:
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.